Aus Jux ließen sich drei junge Hamburger vor dem Reichstag mit beschrifteten Pappschildern ablichten. Für die Polizei war das ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Sie beschäftigte sich eingehend damit.
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Und den Polizisten passiert nichts? Keine Abmahnung weil sie den namen nicht verraten haben? Keine Abmahnung, weil sie den dazugekommenen Zeugen nicht vernommen haben?