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06.03.2012, 17:01 #1
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Berliner Polizei: Urlaubsfotos mit Folgen
Aus Jux ließen sich drei junge Hamburger vor dem Reichstag mit beschrifteten Pappschildern ablichten. Für die Polizei war das ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Sie beschäftigte sich eingehend damit.
Und den Polizisten passiert nichts? Keine Abmahnung weil sie den namen nicht verraten haben? Keine Abmahnung, weil sie den dazugekommenen Zeugen nicht vernommen haben?
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