Ergebnis 1 bis 8 von 8
Hybrid-Darstellung
-
15.08.2008, 12:11 #1
- Registriert seit
- 17.06.2007
- Beiträge
- 4.578
Abmahnung wegen Abgabe einer freiwilligen und vorbeugenden Unterlassungserklärung?
Im Internet werden viele Nutzer abgemahnt, weil sie beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen bzw. zum Download angeboten haben. Ahnt ein Nutzer jedoch schon, dass eine Abmahnung auf ihn zukommt, so hat er die Möglichkeit, gegenüber dem Rechteinhaber eine präventive, d.h. vorsorgliche Unterlassungserklärung zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen abzugeben.
Solchen Rechtsverdrehern gehört doch sofort die Lizenz weggenommen. Scheiß Geldsäcke.Geändert von Fanles (24.07.2013 um 21:03 Uhr)
Ähnliche Themen
-
Verkehrsregeln, die kaum einer kennt
Von Mr.XaXa im Forum KFZ AreaAntworten: 5Letzter Beitrag: 09.09.2009, 16:05 -
Streit mit RTL um Fanseite: dsds-news.de wehrt sich gegen Abmahnung
Von Mr.XaXa im Forum InternetAntworten: 0Letzter Beitrag: 26.03.2009, 17:47 -
Arbeitsalltag einer Kultfigur: Der Techno-DJ
Von Mr.XaXa im Forum Spaß & UnterhaltungAntworten: 0Letzter Beitrag: 04.01.2009, 13:59 -
Gefeuert nach 31 Jahren - wegen 1,20€
Von Mr.XaXa im Forum Gesellschaft & SonstigesAntworten: 0Letzter Beitrag: 03.01.2009, 20:03 -
Aus dem Tagebuch einer Ich-AG
Von Mr.XaXa im Forum Spaß & UnterhaltungAntworten: 1Letzter Beitrag: 20.11.2008, 15:45