Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Magnus Gäfgen bei seiner Folterklage recht gegeben: Die Richter verurteilten Deutschland, weil Polizisten dem Kindermörder während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht hatten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens schlossen die Richter aber aus.

Straßburg - Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Die Richter warfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung dieser Folterandrohung vor.

Gleichzeitig haben die Richter eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland ausgeschlossen, weil der Prozess gegen Gäfgen fair gewesen sei. Der 35-Jährige hatte vor fast acht Jahren den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Dafür verbüßt der ehemalige Jurastudent Gäfgen im hessischen Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe.

Der rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte 35-jährige Täter sitzt seit mehr als sechs Jahren seine Strafe ab.

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suc/dpa/AFP
http://www.spiegel.de/panorama/justi...697980,00.html


Ich frag mich immernoch weshalb, die haben ihn ja garnicht gefoltert.

Und wenn ich den letzten Satz vom Artikel lese kommt's mir hoch. Impliziert ja quasi schon, dass das Schwein irgendwnn wieder rauskommt.