Jahrelang betrug die Mindestlänge von .de-Domains 3 Zeichen – dies wird sich ab dem 23. Oktober 2009, 9.00 Uhr ändern: Zu diesem Zeitpunkt beginnt die öffentliche Registrierungsphase der begehrten ein- und zweistelligen Domainnamen.
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Auch an dieser Stelle gilt wie so häufig im Domain-Business: „First come, first served“ – wer zuerst kommt und wessen Provider dann auch noch schnell genug ist, der erhält die Domain. Grund für die schlagartige Änderung der Domainbedingungen ist eine Rechtsstreitigkeit mit dem Konzern VW. Nachdem dieser im Juni 2008 vor dem OLG Frankfurt erwirkt hatte, dass die DENIC die Domain vw.de zum Zwecke des gleichberechtigten Wettbewerbs für das Wolfsburger Unternehmen registrieren muss, hatte die DENIC hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Kürzlich erhielt die DENIC eine entsprechende Stellungnahme, dass das Urteil vom OLG Frankfurt aufrecht erhalten wird, sodass in der Folge nunmehr die Domainregistrierungsbedingungen geändert wurden und nun jedermann die Gelegenheit hat, ein- und zweistellige .de-Domains zu registrieren.

Fazit:

Es stellt sich die Frage, inwieweit die begehrten Domains überhaupt frei auf den Markt gelangen werden und ob diese sich nicht gleich vielmehr von Domaingrabbern unter den Nagel gerissen werden – bei aller Euphorie sollte jedoch bei jeder Domainregistrierung bedacht werden, dass auch zweistellige Buchstabenkombinationen markenrechtlichen Schutz genießen können (z.B. „EF“ für Sprachreisen).

Um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden, kann es jedem Webmaster nur empfohlen werden, vorab eine entsprechende Markenrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt durchzuführen und im Zweifel einen Experten mit der Markenrecherche zu beauftragen.
QUELLE