HEMMINGEN Kranke Hündin nicht behandeln lassen .Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht einen Rentner aus Hemmingen zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Veterinäramt nahm dem 65-Jährigen eine Schäferhündin weg, die in einem äußerst schlechten Zustand war, weil ihr Halter nicht mit ihr zum Tierarzt gegangen war.
Man fragt sich warum so ein Mensch überhaupt einen Hund hat? Dem hätten wegen der Tierquälerei gleich 1000 Euro Strafe aufgebrummt gehört.