Spanien - Nach weiterem Urteil zu Gunsten eines Filesharers gilt Spanien als Paradies in Sachen ‘illegale Downloads von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken.

Spanien, Pamplona: Ende der Woche sprach das Gericht Nr.1 im spanischen Pamplona einen Angeklagten frei, dem vorgeworfen wurde, mehr als 3.000 urheberrechtlich geschützten Filme in sogenannten Peer2Peer-Netzwerken heruntergeladen- und verbreitet zu haben. Da die Anklage keinen Beweis führen konnte, dass sich der Angeklagte durch seine illegalen Downloads bereichert hat, konnte der Mann das Gericht als freier Mann verlassen. Schon in den vergangenen beiden Jahren gab es ähnliche Urteile, die Spanien inzwischen den Ruf als “Paradies für Filesharer” eingebracht haben. Für die Filmindustrie, die ihre Einnahmeverluste durch Raubkopien in Internet-Tauschbörsen auf über 190 Millionen Euro pro Jahr einschätzt, ist diese Auszeichnung ein Schlag ins Gesicht.

Doch die Entscheidungen der spanischen Gerichte wurden teilweise auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt- Im Januar 2008 zum Beispiel bekam die Telefonica von den europäischen Rictern Recht, als diese in ihrer Eigenschaft als ISP (Internet Service Provider) von den Musik-Rechteverwertern ‘Promusicae’auf Herausgabe von Nutzerdaten veklagt wurde.

Im Fall Promusicae weigerte sich die Telefonica die Nutzerdaten herauszugeben, weil das spanische Gesetz vorschreibt, daß ein Zugangsanbieter diese lediglich bei Strafverfahren oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur nationalen Verteidigung herausgeben muß.

Die erste Abfuhr erhielt Promusicae damals vom Gericht für Handelsrecht Nr. 5 in Madrid. Der Richter entschied bei Prozessende der Zivilklage, daß eine Vermutung, es würden Musikdateien illegal getauscht, nicht ausreichend wäre, Nutzerdaten von dem Internet Service Provider einzufordern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte dieses Urteil.
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Wie geil ist das denn