LUDWIGSBURG

Mit Jugend- und Freiheitsstrafen von zwei bis fünf Jahren gegen drei junge Männer aus Ludwigsburg und Marbach sühnte die 4. Große Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts die beinahe tödlich verlaufenden Tritte vom 7. Juni dieses Jahres gegen einen Mann in der Wilhelmstraße. In die gestern verhängten Strafen wurden allerdings früher vom Amtsgericht Ludwigsburg ausgesprochene Urteile wegen Körperverletzung einbezogen.
Quelle: LKZ 18.12.08
So ist das richtig. Die zwei bis fünf Jahre sind noch viel zu kurz als Strafe. An die Opfer denkt dabei kaum jemand. Wie aus dem Text ersichtlich, waren das ja wohl nicht die einzigen Vergehen.