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    Abmahnung wegen Abgabe einer freiwilligen und vorbeugenden Unterlassungserklärung?

    Im Internet werden viele Nutzer abgemahnt, weil sie beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen bzw. zum Download angeboten haben. Ahnt ein Nutzer jedoch schon, dass eine Abmahnung auf ihn zukommt, so hat er die Möglichkeit, gegenüber dem Rechteinhaber eine präventive, d.h. vorsorgliche Unterlassungserklärung zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen abzugeben.
    QUELLE

    Solchen Rechtsverdrehern gehört doch sofort die Lizenz weggenommen. Scheiß Geldsäcke.
    Geändert von Fanles (24.07.2013 um 21:03 Uhr)

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