Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
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    AG Wuppertal: Nutzen eines privaten, aber unverschlüsselten WLAN ist eine Straftat

    Wer schwarz Bahn fährt, zahlt 40 Euro. Wer aber über ein privates WLAN „Schwarzsurft“, macht sich des Abhörens und wegen Verletzung des Datenschutzes strafbar. Zumindest sieht dies das Amtsgericht Wuppertal in seiner Entscheidung vom 03.04.2007 (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) so, die erst jetzt veröffentlicht wurde.

    In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte der Angeklagte aus rein finanziellen Gründen auf einen eigenen Internetzugang verzichtet. Stattdessen nutzte er ein ungesichertes WLAN innerhalb der Nachbarschaft, jedoch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Inhabers. Als dieser die Nutzung durch den Angeklagten bemerkte, verständigte er die Polizei und erstattete Anzeige.

    Was hat das Ganze nun mit Abhören zu tun?

    Nach Ansicht des Wuppertaler Gerichts stellt schon die vom Router zugewiesene IP-Adresse selbst eine Nachricht im Sinne des § 89 TKG dar. Durch die Einwahl in das fremde WLAN habe der Angeklagte diese nun unbefugt abgehört und anschließend verwendet, um im Internet zu surfen. Weiter führten die Richter aus, dass nur der Inhaber der „Sende- und Empfangsanlage“, also des Routers, zu bestimmen habe, wer hierzu befugt sei. Die Richter sahen deshalb die Strafbarkeit gemäß § 148 TKG als erfüllt an.

    Weiterhin habe sich der Angeklagte auch nach § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes strafbar gemacht. So hat sich dieser durch die kostenfreie Nutzung nicht nur bereichert, sondern auch unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abgerufen. Hierzu gehört auch die IP-Adresse aufgrund der Möglichkeit, diese einer Person eindeutig zuzuordnen.

    Fazit:

    Das AG Wuppertal weicht stark von der bisherigen Ansicht ab, die nur zivilrechtliche Ansprüche, wie zum Beispiel Schadensersatz, bei einer unbefugten Nutzung als begründet ansah. Eine strafrechtliche Behandlung dürfte deshalb auch weit über das Ziel hinaus schießen, zumal es offene WLAN-Spots wie FON oder Freifunk gibt, deren Zweck die freie Zugänglichkeit ist. Wie man nun unterscheiden soll, ob ein WLAN absichtlich offen ist oder nur aufgrund von Unachtsamkeit, dazu sagt das Gericht leider nichts.
    QUELLE

    Da macht mal wieder jemand Gesetze, der keine Ahnung von der Materie hat. Wenn jemand zu blöd ist sein W-Lan zu verschlüsseln, ist er doch selber Schuld.

  2. #2
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    das seh ich aber nich so...

    dass die strafe überzogen ist darüber brauchen wir net zu streiten aber wenn einer vergisst sein auto abzuschliessen ist das auch kein grund es mitzunehmen mit der begründung er hätte es halt abschliessen sollen...

  3. #3
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    Naja aber schwarz surfen (solange es beim surfen bleibt) ist ja im allgemeinen nix was irgendjemand stören könnte...

    Nen Auto wäre weg ^^

    Naja jedenfalls was soll man sagen... Neue gesetze weil ihnen langweilig ist ^^

  4. #4
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    Sein Auto offen stehen zu lassen ist übrigens verboten, weil das zu Kriminellen handlungen veranlasst, kam neulich im TV

  5. #5
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    ich kenn auch niemanden der das freiwillig machen würde ^^ aber sowas soll ja mal passiern

  6. #6
    Administrator Avatar von Sturm
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    häh des is doch desselbe xD
    wasn das fürn müll... und was isn wenn der wlan eigentümer bewusst das teil unverschlüsselt hat lassen ?

  7. #7
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    Hätte er es bewusst offen gelassen, hätte er bestimmt keine Anzeige gemacht. Es ist nunmal so, dass es Leute gibt, die gar nicht wissen, dass man des WLAN verschlüssel soll, kann, wie auch immer.

  8. #8
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    Ach jeder vergisst mal abzuschließen... ist leider so... und wenns nur der Druck auf die Fernbedienung ist während man schon zu weit weg ist...

    Aber idR passiert das ja nicht so oft... Mir glaub ich bisher 2mal und da lags am Hecktürschloss weil ich vergaß das es automatisch wieder aufschließt weils nen Wackler hatte...

  9. #9
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    habs mal vergessen abzuschliessen und mir ham sie gleich navi und mp3player geklaut. komischerweise(und zum glück) wars autoradio noch drin.

  10. #10
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    Fürs Radio interessiert sich heute auch niemand mehr

  11. #11
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    war aber das teuerste der drei o.O

  12. #12
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    Trotzdem interesseirt sich da kaum noch einer für...

    und nen Navi wirst leichter los als nen Radio ohne alles, die heutzutge teilweise lauter lock Funktionen haben oder einfach nach mehr aussehen als SIe können...

  13. #13
    Administrator Avatar von Sturm
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    b2T: Leute WLAN nich AUTOS !!! ja is halt dumm dass jmd gesetze macht wovon derjenige ka hat ^^

  14. #14
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    Ichhab W-LAN im Auto

  15. #15
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    Ich hab n Lekrad im Auto, toll?!

  16. #16
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    Super...

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