Viele Singles, haben sich bei Singleportalen im Internet registriert, um so den Traumpartner fürs Leben zu finden. Das Amtsgericht Gießen musste sich nun mit der Frage beschäftigen, ob es rechtmäßig ist, dass die Mitgliedschaft für Männer kostenpflichtig, für Frauen dagegen kostenfrei ist.

Was war geschehen

Ein Mann, der auf Partnersuche war, hat sich kostenpflichtig bei einem Singleportal im Internet registriert. Da er an einer Verlängerung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft nicht interessiert war, kündigte er. Diese Kündigung ging jedoch beim Portalbetreiber nie ein, so dass sich die kostenpflichtige Mitgliedschaft automatisch um neun Monate verlängerte. Der Mann akzeptierte die Verlängerung nicht. Er argumentierte, dass ohne hin einen Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen vorliege und der Vertrag damit ohnehin keinen Bestand hat. Der Betreiber des Internetportals verlange jedoch die Zahlung des Mitgliedsbeitrags und verklagte den Mann auf Zahlung.
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