Das Leipziger Amtsgericht hat den ersten Kino.to-Mitarbeiter zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sprachen den Angeklagten der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. “Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen”, sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung.

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Das war wohl der Webdesigner von kino.to. Ich verstehe nicht, warum der da überhaupt näher in die Mangel genommen wurde. Er hat die Seite ja nicht betrieben. Gut, seine Bezahlung stammt illegaler Werbung - aber man kann einen Arbeitnehmer doch nicht anklagen, wenn der Chef ihn mit "schmutzigem" Geld bezahlt. Würde mich mal interessieren, was genau da vorgefallen ist.