„Gummi-Paragraph“ ist nach neuem Urteil verfassungswidrig

Eine „geeignete Bereifung“ verlangt die Straßenverkehrsordnung vom Autofahrer. Ob das im Winter eine Winterreifenpflicht bedeutet, bleibt unklar – ein Gummi-Paragraph im doppelten Sinne. Nun könnte sich das ändern. Autobesitzer müssen sich möglicherweise auf eine knallharte Winterreifenpflicht einrichten, so der ACE Auto Club Europa. Die erst im Mai 2006 in Kraft gesetzte Vorschrift ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg wegen Verstoßes gegen das so genannte Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig.

ACE: Derzeit keine Bußgelder möglich
Der Richterspruch löste in Berliner Ministerien hektische Betriebsamkeit aus. Nach Informationen des ACE hat das Bundesverkehrsministerium die für Verfassungsfragen zuständigen Bundesministerien der Justiz und des Inneren eingeschaltet. Sie sollen das Urteil hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Konsequenzen prüfen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Jüngst forderte die Gewerkschaft der Polizei, die noch unbestimmten Vorschriften zur Winterreifenpflicht zu präzisieren. Laut ACE hat der neue Richterspruch zur Folge, dass Autofahrer, die bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs sind, nicht alleine deswegen mit einem Bußgeld bestraft werden dürfen.

Künftig EU-Winterreifenpflicht möglich
Nach Darstellung des ACE ist die Einführung einer generellen Winterreifenpflicht als Ausrüstungsvorschrift derzeit noch nicht ohne weiteres möglich. Künftig könnte eine EU-Verordnung genauere Anforderungen an die Reifen festlegen, so der Club. Insbesondere kann die Europäische Kommission Regeln für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und deren Bauteile festlegen. Dies könnte auch für Merkmale gelten, die ein Reifen aufweisen muss, um für den Einsatz im Winter tauglich zu sein.

Größere Mindestprofiltiefe?
Nach Informationen des Clubs wird in den bereits aufgenommenen Beratungen auf EU-Ebene auch die Mindestprofiltiefe von Winterreifen neu debattiert. Nach gegenwärtigem Recht darf die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter nicht unterschritten werden. Verkehrssicherheitsexperten halten demgegenüber eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter bei Winterreifen für erforderlich.
(sl)
Quelle: auto-news.de

Halte ich für Quatsch. Es gibt eben Gegenden, wo sich das nicht wirklich lohnt. Außerdem will ich nicht wissen, wielange man dann auf einen Termin beim Auto/Reifenhändler warten muss.