an unserm gesetz liegts nicht... im gesetz steht das gefährliche körperverletzung blablabla etc etc etc ...

das problem sind die richter die kleine pisswichser als jugendliche über 18 nicht nachm erwachsenenstrafrecht behandeln obwohl es legitim wäre...

da gibt es keine gesetzeslücke in der man sich verstecken könnte... es wird eher eine gesetzeslücke zwangsweise geschaffen um den staat vor verfahrenskosten zu schützen
aber da sind wir beinem andren thema also b2t