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Thema: NPD pleite
Baum-Darstellung
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13.04.2009, 12:35 #6Erfahrener Benutzer
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Nein, jetzt mal Klartext: Es heißt verfassungswidrig (habe auch den Fehler gemacht und verfassungsfeindlich benutzt). Zum andren hat eine verfassungswidrige Partei in der BRD nichts verloren und muss verboten werden.Original von Badkapp
es hat überhaupt nix damit zu tun ob sie Verfassungsfeindlcih sind oder nicht, in ner demokratie ham sie trotzdem das Recht zu bestehen, man darf in einer Demokratie eig keine politische Richtung/Minderheit verbieten/benachteiligen/ausschließen, egal was fürne Minderheit das is...
Art 21 GG:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Sooo auf Artikel im BVerfGG will mal garnicht eingehen. GG reicht da total.
Alleine schon die antidemokratische, antisemitische und rassistische Anschauung würde ausreichen. => Bestehendes System außer kraft setzen, Abschaffung des Asylrechts, "Überfremdung" verhindern, wieder die alten Staatsgrenzen herstellen (Richtung Polen), ...




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