Stuttgart – Die baden-württembergische Landesregierung hat sich nach monatelangem Ringen auf ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Südwesten geeinigt. Nach Informationen unserer Zeitung verständigten sich die Spitzen der CDU-FDP-Koalition am Montagabend darauf, den Alkoholverkauf an Tankstellen, an Bahnhofskiosken sowie in Supermärkten künftig zwischen 22 und 5 Uhr zu verbieten. Die beiden Regierungsfraktionen sollen das entsprechende Gesetz in dieser Woche nochmals beraten, dann soll es im Landtag eingebracht werden.

Mit dem Verbot will die Landesregierung die Zahl alkoholbedingter Straftaten eindämmen und nächtliche Trinkgelage wie das „Komasaufen“ stoppen. Von dem Verkaufsverbot sollen Läden an Flughäfen, Weinbaubetriebe sowie Hofläden ausgenommen werden. Bei Veranstaltungen wie Weinfesten oder örtlichen Messen dürfen die Ortsbehörden zusammen mit der Polizei ebenfalls Ausnahmen vom Verkaufsverbot zulassen. In der Landesregierung ist man sich sicher, dass das Gesetz vor Gericht bestand haben würde. Ein 45-seitiges Rechtsgutachten aus dem Haus von Justizminister Ulrich Goll (FDP), das unserem Blatt vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass keine Probleme wie einst beim Landesnichtraucherschutzgesetz zu erwarten seien, sondern das nächtliche Alkoholverkaufsverbot „verfassungsrechtlich zulässig“ sei.

StN v. 12.01.2009

Ich halte davon überhaupt nichts außer wieder einmal unnötige Bürokratie. Denn die Jugendlichen kommen trotzdem an Alkohol wenn sie es nur wollen.