Grundgesetz Art 9 (2) da steht minimal mehr drinne, aber wo genau man nachschauen muss um eine Definition von "Versammlung" zu finden weiß ich net. Kenn mich ja nur bissl mit Umweltrecht aus.

€: Und bei Lärm können se dir garnix, solange er nicht "schädlich" ist. Das maximale was passieren kann ist ein Bußgeld