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11.12.2008, 13:44 #7Erfahrener Benutzer
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Grundgesetz Art 9 (2) da steht minimal mehr drinne, aber wo genau man nachschauen muss um eine Definition von "Versammlung" zu finden weiß ich net. Kenn mich ja nur bissl mit Umweltrecht aus.
€: Und bei Lärm können se dir garnix, solange er nicht "schädlich" ist. Das maximale was passieren kann ist ein Bußgeld




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