Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
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    Überstunden!?

    kann mich mein arbeitgeber zwingen unbezahlte überstunden zu machen? oo

  2. #2
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    Steht was im Arbeitsvertrag?

    Was für n Job?

    Soweit ich weiss darfste im Nebenjob nicht mehr als 6h ohne Pause, nicht mehr als 8h am Tag und für nicht mehr als 400€ im Monat arbeiten (war jedenfalls bis jetzt in meinen Arbeitsverträgen immer so geregelt).

    Falls es n Neben- oder ferienjob is würd ich denen den Finger zeigen und machen was ich will .

  3. #3
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    Fridolin macht doch ne Ausbildung... oder nicht ?

    Aber unbezahlte Überstunden prinzipiell nein...

  4. #4
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    an sich schon zumutbare mehrarbeit ist erlaubt, er muss diese aber auszahen oder abfeiern lassen, aber wen du noch nicht 18 bist darfst du nur 40 stunden die woche machen am besten wens zu viel ist den Ihk Ausbildungs berater dazuziehen die können meistens weiterhelfen

  5. #5
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    nur dumm das die ihk bei uns nix zu melden hat
    bin aber schon am überlegen mal bei der handwerkskammer anzurufen x.X

  6. #6
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    die ihk also industirie und handeslkammer hatt an sich überall was zu sagen, was für eine ausbildung amchst du ?

    wie gesgat wen du u18 bist darfst eh keine überstunden machen.

  7. #7
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    Dritter Abschnitt Beschäftigung Jugendlicher Erster Titel Arbeitszeit und Freizeit
    § 8
    (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

    (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, dass die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.

    (2a)Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

    (3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
    kannst alles hier nachlesen

  8. #8
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    soger wen du sag ich mal Bäcker bist ist der IHK Ausbildungesberater der richtige ansprechnpartner für dich

    Hoffe auch wen du nimmer geantwortete hast das ich dir weiterhelfen konnete

  9. #9
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    ja wow dann schickt mich die ihk zur handwerkskammer karlsruhe
    es hat schon seine gründe warums 2 dachverbände gibt

  10. #10
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    ööhhmm erstmal versuchen Hier

    aber ich machs dir mal einfach zur IHK Karlsruhe geht es hier

  11. #11
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    du kannst auch einfach da vorbei gehen, die habe an sich immer zeit für azubis die hilfe brauchen

  12. #12
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    und du kannst mal langsam aufhören Doppelposts zu machen, denn auch mit Lese Rechtschreibschwäche sollte man den Edit Button finden...

  13. #13
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    naja wen ich was vergesse poste ch es lieber nochmal rein statt dauert das zu editieren

  14. #14
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    Death hat Recht, wenn da nur ein paar Minuten dazwischen liegen bitte den Edit-Button benutzen.

  15. #15
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    Dann denk doch einfach mal drüber nach ob du was vergessen hast... Dann muste auch nciht immer ne Minute später nochmal antworten... Kann ja nicht so schwer sein...

  16. #16
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    jau werds berücksichtigen

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