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  1. #1
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    Oberstaatsanwältin kritisiert Abmahnungen gegen Filesharer

    Die Staatsanwaltschaft in Berlin lehnt als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ab. Seit Herbst 2007 fragt sie nicht mehr beim Provider nach, wenn ihr von der Musikindustrie eine Anzeige zugeht. Das Verfahren werde sofort eingestellt, erläutert die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung.
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    Eine Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, meint Junker, denn um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, der Rechner beschlagnahmt und Zeugen befragt werden. "In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist", erläutert Junker. Der Aufwand sei unverhältnismäßig, "wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen". Junker findet es schlimm, dass die Abmahnanwälte auf einer "extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Durchsuchungen veranlassen wollen". Die Verfehlung sei zu gering, um Grundrechte auszuhebeln.

    In diesem Jahr wurde das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verabschiedet, es tritt im September in Kraft. Die Anwälte der Musikindustrie können Daten von Nutzern illegaler Tauschbörsen demnach auch ohne die Hilfe von Staatsanwälten direkt beim Provider erfragen, aber nur, wenn ein Richter einen gewerblichen Hintergrund bestätigen kann. Der normale Tauschbörsennutzer ist davon also nicht betroffen, hier hat die Musikindustrie keinen Anspruch, den Provider zu fragen, wer hinter einer IP-Nummer steckt.

    Vor Kurzem haben die Generalstaatsanwaltschaften gemeinsame Leitlinien zur Entlastung von Massenstrafanzeigen vorgelegt. Danach müssten IP-Adressen nur bei einer Schadenssumme von mehr als 2000 Euro oder bei mehr als 100 Dateien aufgespürt werden. Junker wendet ein, die bloße Zahl der Titel sollte nicht über die Strafverfolgung entscheiden. "Die erwähnte Rechnung geht davon aus, dass sich der Nutzer alle heruntergeladenen Dateien auch gekauft hätte und folglich wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Es handelt sich jedoch um einen virtuellen Schaden", sagte die Oberstaatsanwältin.

    Dabei sieht Junker keinen Abschreckungseffekt durch Abmahnungen: "Ich bezweifele, dass unsere Kiddies sich über drohende Strafen Gedanken machen, außer vielleicht im Einzelfall, wenn einer mal von einem Betroffenen hört, dessen Eltern hohe Abmahngebühren zahlen mussten."
    QUELLE

    Diese Ansicht ist meiner Meinung nach richtig. Was erhofft sich die Musikindustrie davon, wenn quasi jede(r) 13 jährige zum Verbrecher gemacht wird?
    Endlich wird sich dieser Abzockmasche abgewendet und hoffentlich die gewonnene Zeit in sinnvolle Ermittlungen gesteckt.

  2. #2
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    schlimmstenfalls mach ich mein wlan für die breite öffentlichkeit zugänglich, versteck meinen rechner bei oma wenn sie kommen und behaupte, dass jeden tag da so n kerl mit lappi vorm haus rumlungert. das sollte dann eigentlich reichen oder?

  3. #3
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    Wenn in deinen Routerlogs keine unbekannte MAC Adresse auffindbar ist... nein...

  4. #4
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    warum sollten die an meinen router kommen? schmeiss ich den halt auch übern zaun und fertig.

  5. #5
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    Was ne Logik...

  6. #6
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    ich bin seit längerem der auffassung dass musik laden eigentlich eher fördernd als schädigend fürs geschäft sein kann. so könnte man sich musik besorgen die man sich sonst sowieso nie kaufen würde und auf den geschmack der band kommen. besagter hörer könnte sich dann weil ihm diese band gut gefällt und er sie evtl. utnerstützen möchte oder weshalb auch immer die platte und evtl. zukünftige platten kaufen. auch könnte der böse musik-downloader auf die idee kommen ein konzert seiner neu entdeckten band zu besuchen weil sie ihm so gut gefällt.

    was mir dazu auch noch einfällt: dadurch dass die plattenfirmen für alben 20€ verdienen die früher 20mark gekostet haben läuft ihnen auch die kundschaft weg da das ganz schön aufs geld geht.

  7. #7
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    ich seh das genau so wie du und auf metal bzw ähnliche musik trifft das auch zu. und zwar aus dem grund, dass diese bands hauptsächlich kohle durch live auftritte machen und nicht wie die ganze popscheisse durch plattenverkäufe!

    ich kann mir kein album für 18€ oder n konzert von 15-35€ leisten wenn ich nicht weiss ob die musik gut ist. kenne ich das album, dann bin ich auch gerne mal bereit was springen zu lassen und leg es mir zu.

  8. #8
    Gast
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    Fakt ist, dass Metal auch oftmals nicht bei BMG Sony gepresst wird, sprich auf kleineren Labels die kein Geld für Anwälte haben. Was sie aber aus den von euch genannten Gründen eh nicht brauchen.

  9. #9
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    is ja auch so das man oftmals wenn man bei ner mailorder tshirts oder so bestellt, das dann auch ein sampler von ner band mitgeschickt wird die halt nich so bekannt is, einfach um die band ein bisschen bekannter zu machen
    find ich toll solche aktionen ^^

  10. #10
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    hmm ist mir noch nie passiert. hab nur bei emp mal nen TURISAS-shirt gewonnen bei nem gewinnspiel ^^

  11. #11
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    emp is auch kommerz pur, das is klar das die nix verschenken
    abere andere mailorders machen das schon, da bekommste patches, sampler, flyer, alles mögliche halt ^^
    btw. kannste die shirts bei emp wenn du richtig suchst anderswo an die 5eu billiger finden ^^

  12. #12
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    ab nem bestimmten bestellwert bekommt man beim emp auch t-shirts und cds.
    btw bei den billigen würd ich mir auf jeden fall mal das sortiment anschauen, vor allem wenn es sich um reine internet anbieter handelt. es gibt wohl nen haufen, die dann fakeware verticken und noch viel mehr, die rechts angesiedelt sind. bover nazis geld von mri bekommen zahl ich lieber 3€ mehr pro shirt!

  13. #13
    Gast
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    Naja, einfach mal bissel googlen, nix-gut Mailorder ist auf jedenfall eine feine Sache. Zwar hauptsächlich Punkstuff, aber Funshirts haben die auch.

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