Deutsche Netzsperren : Rapidshare soll auf die Liste
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Ging es nach den Vorstellungen einiger Sprecher - so würde man die Sperren gegen Webseiten mit Kinderpornos inhaltlich deutlich ausweiten. So wurden kürzlich Forderungen nach Blockaden gegen Urheberrechtsverletzer und ausländische Glücksspielangebote im Web laut. Die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber betreffen auch den populären schweizer Sharehoster.
Es war eigentlich keine Frage, ob es eintreten würde, sondern lediglich wann. Die Zensur von Websites mit kinderpornografischen Inhalten ist erst seit wenigen Tagen in Kraft, schon werden die nächsten Ziele ausgewählt.
Heinrich Sievers, der Leiter des Referats Glücksspiele im hessischen Innenministerium, kritisierte auf dem Kölner Forum Medienrecht die gegenwärtige Situation aufs schärfste. Er, sowie Vertreter des Buchhandels forderten Zugriffs-Blockaden gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspielangebote. Die von den Internet-Providern eingerichteten Blockaden, welche sich nur gegen Kinderpornografie richten, seien nicht ausreichend. Dadurch werde das Internet zu einem "rechtsfreien Raum", so Sievers auf der Veranstaltung. Zur Beseitigung möglicher grundrechtlicher Bedenken rät Sievers den Providern, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend anzupassen, dass rechtswidrige Taten unterbunden werden können. Besonders bemerkenswert war dabei die Äußerung Sievers, in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis, welches im Grundgesetz verankert ist. "Ich gehe davon aus, dass das Fernmeldegeheimnis nur für die Kommunikation zwischen Menschen und nicht für die Kommunikation zwischen Maschinen gilt", erklärte der Referatsleiter.
Der Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Christian Sprang, setzte sich insbesondere für eine Zugriffssperre gegen Angebote ein, welche die Urheberrechte verletzen. Die Provider würden bewusst mit rechtsverletzenden Angeboten zusammenarbeiten, da man dort Werbung schalten könne. Durch den Verzicht auf Angebote wie Rapidshare könne die Internetwirtschaft ihren "guten Willen" zeigen, erläuterte Sprang. Die Urheberrechtsverstöße würden sich nach und nach auf Filehoster verlagern, da der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Tauschbörsennutzer bereits Wirkung zeige. "Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren", erklärte Sprang.
Wie viele Beobachter bereits befürchtet haben, scheint nun die Tür zu weit reichenden Blockaden offen zu stehen. Und jeder Vertreter der Industrie, der genügend rechtfertigende Einwände einbringt, kann einen Fuß in eben diese stellen.
QUELLE
Oh oh oh, wo führt diese ganze Zensur hin. Dass jetzt Kinderporno-Seiten geblockt sind ist echt absolut ok. Dass man stattdessen ein rotes Stoppschild sieht ist auch ok. Dass die Zugriffe auf die Stoppschildseiten gespeichert werden ist absolut nicht ok! Oder macht man sich der Kinderpornogrphie schuldig, wenn man ein Stoppschild sieht?
die von der Leyen hat ja auch gesagt, dass jeder der eine solche DNS Sperre umgehen kann, Pädokriminell ist. Ganz große Aussage ... *applaudier
Wer also demnächst rapidshare.com aufruft, ein rotes Stoppschild sieht und dann einen Brief bekommt braucht sich nicht wundern, wenn da was von Kinderpornografie drin steht.
Constantin Film mahnt deutsche Filesharer ab
Wo wir gerade bei Filehostern sind:
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Der größte deutsche Filmverleiher und -produzent Constantin Film verschickt derzeit massenhaft Abmahnungen an Filesharer. Darin werden 800 Euro Schadensersatz gefordert, ansonsten droht eine Klage.
Wer so genannte Schwarzkopien von Filmen zum Download anbietet, beispielsweise "Der Baader Meinhof Komplex" oder "Männersache", muss damit rechnen, einen Abmahnung zu bekommen. Der Vorstandschef des Unternehmens, Bernhard Burgener, bestätigte gegenüber der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung', dass die Abgemahnten aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Wer den Schadensersatz in Höhe von 800 Euro nicht zahlt oder die Unterschrift verweigert, wird mit einer Klage bedroht. Die IP-Adressen hat Constantin Film von einem privaten Dienstleister erhalten. Die persönlichen Daten wurden dann mit Hilfe der Internet Service Provider, beispielsweise der Deutschen Telekom, ermittelt. Laut der FAZ betrifft dies über 500 Kunden.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger erklärte gegenüber den Kollegen von 'Golem.de', dass hauptsächlich private Filesharer abgemahnt werden. "Das ist bezogen auf die Filmindustrie neu. So etwas habe ich in den letzten zweieinhalb Jahren nicht erlebt", sagte Solmecke. Bislang kamen zwei Unterlassungserklärungen mit der entsprechenden Unterschrift zurück.
QUELLE
Prima, dachte private Sicherheitskopien hochladen ist erlaubt? Das ist echt zum Kotzen, man traut sich ja nirgens mehr was hochzuladen, jeder scheiß wird überwacht und abgemahnt. Bald kriegt man beim Kauf von externen Festplatten den mahnbescheid direkt mit, der ganze Speicherplatz wird ja bestimmt für illegales genutzt...
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