Abmahnanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth muss für 14 Monate ins Gefängnis
Zitat:
Viele Internetnutzer assoziieren mit dem Begriff „Abmahnanwalt“ nur eine Person: die Rede ist von Günter Freiherr von Gravenreuth. Bekannt wurde von Gravenreuth vor allem durch eine der ersten Abmahnwellen im Internet (Stichwort „Explorer-Abmahnungen“), die so genannten Tanja-Briefe (vor der Zeit des Internet) und seinen Versuch, nach einem Rechtsstreit mit der Berliner Tageszeitung „taz“ trotz zwischenzeitlicher Zahlung des Verlages die Domain der Tageszeitung pfänden zu lassen.
QUELLE
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