JU: Mit 18 Jahren voll straffähig.
Wer 18 Jahre alt ist und wählen darf, soll auch voll straffähig sein. Das jedenfalls findet die Junge Union (JU) im Kreis Ludwigsburg. Sie traf jetzt in Markgröningen zusammen, um über ein Thesenpapier über Jugendkriminalität und geeignete Mittel dagegen zu debattieren. Das Papier wird beim außerordentlichen Landestag des christdemokratischen Nachwuchses am 10. Januar in Freiburg diskutiert.
Quelle: LKZ 18.12.08
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Dieser Meinung bis ich schon lange. Da die Jugendkriminalität immer mehr und brutaler wird, sollten diese Straftäter die volle Härte des Gesetztes spüren und nicht mit z.B. 21 Jahren noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden nur weil sie eine schlechte Jugend hatten.
Mit 18 jahren voll straffähig
Ich schließe mich der Meinung meiner Vorredner voll an. Die jungen Täter sollten vielmehr an di Kandarre genommen werden.
Kürzlich war ich auf der Toilette eines Friedhofes. Da haben es doch irgend welche Rowdies fertig gebracht in dieser Friedhoftoilette alles kurz und klein zu schlagen. Die Leuchtkörper über den Waschbeciken waren von den Wänden gerissen und auf dem Boden kurz und klein zertümmert. Die Spiegel eingeschlagen, die Waschbecken zerstört, die Klopapierhalter von den Wänden gerissen u.s.w.
Ich habe dann zu meiner Liebsten geagt denen gehört als Strafe: Gräber ausheben aber mit der Hand am Arm und Schaufel in der Hand, Leichen abwaschen, Leichen unter Aufsicht in den Sarg legen, Alte gebehinderte Leute auf die Gräber führen u.s.w.
Das Problem ist nur vor lauter Schwerstkriminalität wird ja nach diesen Tätern, die das vielleicht im Suff nach einer geilen Party gemacht haben gar nicht groß gesucht und gefandet.
Das Ende vom Lied, es zahlt wieder die Allgemeinheit die Toiletten wieder herzurichten, diese werden dann bis auf Beerdigungen abgeschlossen und die Friedhofsbesucher, Gräbergießer und -pfleger - oft alte Leute - können dann nicht auf den WC.
Es ist eine Schande wie manche Leute mit dem Allgemeingut was ja allen was bringen soll umgehen und die Polizei bzw. Friedhofsaufseher sind machtlos.