luhmän
25.07.2009, 10:54
SWR cont.ra Recht
"Verbieteritis": Die Politik will alles regeln
Darf die Stadt Freiburg ihren Bürgern untersagen, auf den Straßen der City Alkohol zu trinken? Darüber verhandelt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Rechtsexperten kritisieren solche Verordnungen als unsinnige Kollektivstrafen.
Protest gegen Alkoholverbot in Freiburg
In den Nächten von Freitag bis Montag ist der Alkoholkonsum im sogenannten „Freiburger Bermudadreieck“ in der Innenstadt verboten. Vorausgegangen waren immer wieder Saufgelage von Jugendlichen und daraus resultierend Pöbeleien und Schlägereien. Die Freiburger Polizei zieht eine positive Bilanz des Verbots, das seit Anfang 2008 gilt: „Wir merken, dass die Gewalttaten an sich rückläufig sind und dass Schlägereien zwischen größeren Personengruppen, wie wir das vorher hatten, in der Form nicht mehr stattfinden“, sagt Harry Hochuli, Leiter des Freiburger Polizeireviers Nord dem SWR. Der Leiter des Ordnungsamtes, Walter Rubsamen, ergänzt: Betrunkene Jugendliche seien keine Werbung für Freiburg als Touristenstadt.
Freizeitgestaltung darf nicht verordnet werden
Richter äußern Bedenken: Es sei fraglich, ob der Wortlaut der Polizeiverordnung
präzise genug sei, sagte bei der Verhandlung am Donnerstag VGH-Richter Karl-Heinz Weingärtner. Das Urteil soll frühestens am Dienstag fallen.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim
VGH Baden-Württemberg in Mannheim
Die Stadt Freiburg befindet sich auf dem Holzweg und wird vor dem VGH in Mannheim verlieren, sagt der Gelsenkirchener Verwaltungsrichter Thorsten Finger voraus. Ganz einfach, weil Alkoholgenuss an sich nicht strafbar und daher auch nicht zu verbieten ist. Der Freiburger Kriminologe Roland Hefendehl glaubt, dass das Argument mit den Gewalttaten durch Alkoholkonsum wohl nur ein Vorwand sei. Offenbar gehe es der Stadt vielmehr um wirtschaftliche Aspekte: „Das sind Interessen, die mit der Freiburger Gastronomie abgestimmt sind“, es gehe „um die Sauberkeit der Stadt erstens und ein Vorgehen gegen billigen Alkohol zweitens. Das mögen Interessen sein, die bestimmte Personen teilen, aber das sind eben keine Interessen, um die sich das Recht kümmern sollte.“ Das Polizeiargument mit einem Rückgang der Gewalttaten um 16 Prozent lässt Hefendehl kalt: „Wenn wir diese 16 Prozent jetzt mal in absolute Zahlen umrechnen, dann sind es genau 13 Delikte, das heißt 2007 Januar bis Mai gab es 82 Gewalttaten im Geltungsbereich der Verordnung und 2008 waren es dann 69.“
"Die meisten Menschen, die hier Alkohol trinken, schlagen hinterher niemanden"So argumentiert John Philip Thurn, der Kläger vor dem VerwaltungsgerichtshofDauer: 0:37 min
Verbieteritis greift auch an Tankstellen um sich
Montage: Nächtlicher Alkoholverkauf an Tankstellen
Kein Alkoholverkauf zwischen 22.00h und 5.00h
300 Tankstellenpächter demonstrierten: Unter dem Motto „Die Politik macht ohne Not 1000 Arbeitsplätze tot“ zogen sie am 8. Juli durch die Stuttgarter Innenstadt. Sie fürchten massive Einbußen, wenn die Landesregierung demnächst ein nächtliches Verkaufsverbot verordnet.
Die baden-württembergische Landesregierung will ab 2010 den nächtlichen Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten verbieten. Der Koalitionspartner FDP wird die CDU bei diesem Vorhaben zähneknirschend unterstützen – Koalitionsdisziplin geht in diesem Fall über liberale Grundgesinnung. Dagegen protestieren die Jungliberalen in einem offenen Brief. Die JuLis geißeln darin eine populistische Verbotskultur, die die FDP-Fraktion ihrer Ansicht nach unterstützt, weil sie das geplante Gesetz mitträgt.
QUELLE (http://www.swr.de/contra/-/id=7612/nid=7612/did=5161914/183vawy/index.html)
Find ich furchtbar, dass die sich überall einmischen und man total bevormundet wird. In Zukunft muss man wahrscheinlich noch 3 Monate bevor man das Haus verlassen will einen Antrag einreichen.
"Verbieteritis": Die Politik will alles regeln
Darf die Stadt Freiburg ihren Bürgern untersagen, auf den Straßen der City Alkohol zu trinken? Darüber verhandelt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Rechtsexperten kritisieren solche Verordnungen als unsinnige Kollektivstrafen.
Protest gegen Alkoholverbot in Freiburg
In den Nächten von Freitag bis Montag ist der Alkoholkonsum im sogenannten „Freiburger Bermudadreieck“ in der Innenstadt verboten. Vorausgegangen waren immer wieder Saufgelage von Jugendlichen und daraus resultierend Pöbeleien und Schlägereien. Die Freiburger Polizei zieht eine positive Bilanz des Verbots, das seit Anfang 2008 gilt: „Wir merken, dass die Gewalttaten an sich rückläufig sind und dass Schlägereien zwischen größeren Personengruppen, wie wir das vorher hatten, in der Form nicht mehr stattfinden“, sagt Harry Hochuli, Leiter des Freiburger Polizeireviers Nord dem SWR. Der Leiter des Ordnungsamtes, Walter Rubsamen, ergänzt: Betrunkene Jugendliche seien keine Werbung für Freiburg als Touristenstadt.
Freizeitgestaltung darf nicht verordnet werden
Richter äußern Bedenken: Es sei fraglich, ob der Wortlaut der Polizeiverordnung
präzise genug sei, sagte bei der Verhandlung am Donnerstag VGH-Richter Karl-Heinz Weingärtner. Das Urteil soll frühestens am Dienstag fallen.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim
VGH Baden-Württemberg in Mannheim
Die Stadt Freiburg befindet sich auf dem Holzweg und wird vor dem VGH in Mannheim verlieren, sagt der Gelsenkirchener Verwaltungsrichter Thorsten Finger voraus. Ganz einfach, weil Alkoholgenuss an sich nicht strafbar und daher auch nicht zu verbieten ist. Der Freiburger Kriminologe Roland Hefendehl glaubt, dass das Argument mit den Gewalttaten durch Alkoholkonsum wohl nur ein Vorwand sei. Offenbar gehe es der Stadt vielmehr um wirtschaftliche Aspekte: „Das sind Interessen, die mit der Freiburger Gastronomie abgestimmt sind“, es gehe „um die Sauberkeit der Stadt erstens und ein Vorgehen gegen billigen Alkohol zweitens. Das mögen Interessen sein, die bestimmte Personen teilen, aber das sind eben keine Interessen, um die sich das Recht kümmern sollte.“ Das Polizeiargument mit einem Rückgang der Gewalttaten um 16 Prozent lässt Hefendehl kalt: „Wenn wir diese 16 Prozent jetzt mal in absolute Zahlen umrechnen, dann sind es genau 13 Delikte, das heißt 2007 Januar bis Mai gab es 82 Gewalttaten im Geltungsbereich der Verordnung und 2008 waren es dann 69.“
"Die meisten Menschen, die hier Alkohol trinken, schlagen hinterher niemanden"So argumentiert John Philip Thurn, der Kläger vor dem VerwaltungsgerichtshofDauer: 0:37 min
Verbieteritis greift auch an Tankstellen um sich
Montage: Nächtlicher Alkoholverkauf an Tankstellen
Kein Alkoholverkauf zwischen 22.00h und 5.00h
300 Tankstellenpächter demonstrierten: Unter dem Motto „Die Politik macht ohne Not 1000 Arbeitsplätze tot“ zogen sie am 8. Juli durch die Stuttgarter Innenstadt. Sie fürchten massive Einbußen, wenn die Landesregierung demnächst ein nächtliches Verkaufsverbot verordnet.
Die baden-württembergische Landesregierung will ab 2010 den nächtlichen Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten verbieten. Der Koalitionspartner FDP wird die CDU bei diesem Vorhaben zähneknirschend unterstützen – Koalitionsdisziplin geht in diesem Fall über liberale Grundgesinnung. Dagegen protestieren die Jungliberalen in einem offenen Brief. Die JuLis geißeln darin eine populistische Verbotskultur, die die FDP-Fraktion ihrer Ansicht nach unterstützt, weil sie das geplante Gesetz mitträgt.
QUELLE (http://www.swr.de/contra/-/id=7612/nid=7612/did=5161914/183vawy/index.html)
Find ich furchtbar, dass die sich überall einmischen und man total bevormundet wird. In Zukunft muss man wahrscheinlich noch 3 Monate bevor man das Haus verlassen will einen Antrag einreichen.