Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : JU: Mit 18 Jahren voll straffähig.
Wer 18 Jahre alt ist und wählen darf, soll auch voll straffähig sein. Das jedenfalls findet die Junge Union (JU) im Kreis Ludwigsburg. Sie traf jetzt in Markgröningen zusammen, um über ein Thesenpapier über Jugendkriminalität und geeignete Mittel dagegen zu debattieren. Das Papier wird beim außerordentlichen Landestag des christdemokratischen Nachwuchses am 10. Januar in Freiburg diskutiert.
Quelle: LKZ 18.12.08
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Dieser Meinung bis ich schon lange. Da die Jugendkriminalität immer mehr und brutaler wird, sollten diese Straftäter die volle Härte des Gesetztes spüren und nicht mit z.B. 21 Jahren noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden nur weil sie eine schlechte Jugend hatten.
Dem schließe ich mich an, zudem sollten die Jugendstrafen (also bis man 18 ist) viel härter ausfallen. Das ist doch bisher keine Abschreckung.
Jop seh ich auch so...bin ja auch für die todesstrafe, abba das isn anderes Thema...
vincentI
16.12.2008, 19:19
Nichtmehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden ja!
Aber auf keinen Fall zu "Erwachsenen" in den Bau!
Ich bin auch der Meinung , dass die jungen Straftäter nicht zu den Erwachsenen ins Gefängnis gesteckt werden sollten, vielmehr sollte wirklich versucht werden diese zu resozialisieren mit entprechend ausgebildeten Sozialarbeitern oder so. Schlecht ist allerdings auch wenn sie nur unter sich auf der Bude sind, denn dann entsteht so ein Gruppenzwang. Ganz schlecht wenn das die Russengang mit im Bau sitzt.
vincentI
17.12.2008, 11:15
Man könnte die Jungs ja Straßen fegen lassen o.ä. zu tun gäb es da genug. Dann wären die Abends müde und würden nich tnoch auf blöde Ideen kommen. Das ganze halt entsprechend ihren Taten.
ABer bevor noch einer der Säcke resozialisiert wird soll erstmal Täterschutz eingeführt werden und zwar so, dass es dem Wort auch gerecht wird. Wenn ich sowas lese: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,596837,00.html schwillt mir der Kragen.
Wird noch geguckt, wie er "Ehre" definiert und ob es Mord oder Totschlag war (mit 23 Messerstichen) ... und der Scheißkerl hat noch gestanden ... was gibt es da noch groß zu gucken? Wegsperren und zwar lebenslang.
DeathAngel
17.12.2008, 14:10
Eben, aber wir resozialisieren ja viel lieber -.-
Ich schließe mich der Meinung meiner Vorredner voll an. Die jungen Täter sollten vielmehr an di Kandarre genommen werden.
Kürzlich war ich auf der Toilette eines Friedhofes. Da haben es doch irgend welche Rowdies fertig gebracht in dieser Friedhoftoilette alles kurz und klein zu schlagen. Die Leuchtkörper über den Waschbeciken waren von den Wänden gerissen und auf dem Boden kurz und klein zertümmert. Die Spiegel eingeschlagen, die Waschbecken zerstört, die Klopapierhalter von den Wänden gerissen u.s.w.
Ich habe dann zu meiner Liebsten geagt denen gehört als Strafe: Gräber ausheben aber mit der Hand am Arm und Schaufel in der Hand, Leichen abwaschen, Leichen unter Aufsicht in den Sarg legen, Alte gebehinderte Leute auf die Gräber führen u.s.w.
Das Problem ist nur vor lauter Schwerstkriminalität wird ja nach diesen Tätern, die das vielleicht im Suff nach einer geilen Party gemacht haben gar nicht groß gesucht und gefandet.
Das Ende vom Lied, es zahlt wieder die Allgemeinheit die Toiletten wieder herzurichten, diese werden dann bis auf Beerdigungen abgeschlossen und die Friedhofsbesucher, Gräbergießer und -pfleger - oft alte Leute - können dann nicht auf den WC.
Es ist eine Schande wie manche Leute mit dem Allgemeingut was ja allen was bringen soll umgehen und die Polizei bzw. Friedhofsaufseher sind machtlos.
kann mich dem nur amschliessen
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