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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einschränkung der Versammlungsfreiheit



Mr.XaXa
10.12.2008, 18:20
Die Bayerische Landesregierung hat im Jahr 2008 ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, welches die Versammlungsfreiheit und somit unsere Demokratie massiv einschränkt. Andere Länder sind dabei, das Gesetz in abgewandelten Formen zu übernehmen.

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Einschr%C3%A4nkung_der_Versammlungsfreiheit

Na, was sagt ihr dazu? Ist doch mal wieder ganz toll... Mal kriegen wir vorgeschrieben, wann wir wo und wie lange auf's Klo dürfen.

Sturm
10.12.2008, 20:34
polizeistaat !
dude komm wir gehn reichstag mit steine bewerfen :D

Mr.XaXa
10.12.2008, 20:59
Juhu, machen wir dann an Silvester, nehmen aber Mollys, die sind effektiver :D

vincentI
10.12.2008, 21:03
Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung hat ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt, dass noch im Jahre 2008 im Landtag beschlossen und bereits 2009 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz schränkt ein wichtiges Bürgerrecht dramatisch ein. Statt wie behauptet das Versammlungsrecht zu erleichtern, überzieht es die Veranstalter mit bürokratischen Schikanen, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, EIngriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.

Verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 8. Absatz 1:
"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne ANMELDUNG oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."

Absatz 2 schränkt das ganze zwar auf eine Versammlung, die nicht unter freiem Himmel stattfindet ein, aber ich denke, dass de meisten Versammlungen eh in irgend nem Raum stattfinden.

Mr.XaXa
10.12.2008, 21:27
Was ist eigentlich eine Versammlung? Zählt da die 20 Mann Party im Keller auch schon dazu?

senior
11.12.2008, 09:21
Also eine Party mit 20 Leuten im Keller oder auch auf der Straße ist m.E. bereits eine Versammlung. Nur wird keiner was gegen die Party im Keller einzuwenden haben wenn diese nicht massiv andere Bewohner oder so stört. Bei einer Versammlung von zwanzig Personen auf der Straße kommt es bistimmt auf die Absicht derjenigen an. Das Recht auf freie und friedliche Demonstationen ist bei uns in Deutschland garantiert. Die müssen halt angemeldet werden schon wegen der Sicherheit sowohl der Demonstranten als auch der nicht daran beteiligten Bürger.

Von einem Polizeistaat bei uns zu reden halte ich für völlig überzogen. Da gibt es viele andere Staaten auf der Weilt z.B. Kuba oder die frühere DDR war ein Polizeistaat. Gott sei Dank wurde sie aufgelöst.

vincentI
11.12.2008, 13:44
Grundgesetz Art 9 (2) da steht minimal mehr drinne, aber wo genau man nachschauen muss um eine Definition von "Versammlung" zu finden weiß ich net. Kenn mich ja nur bissl mit Umweltrecht aus.

€: Und bei Lärm können se dir garnix, solange er nicht "schädlich" ist. Das maximale was passieren kann ist ein Bußgeld ;)

Mr.XaXa
11.12.2008, 16:02
Da muss ich widersprechen, Lärmbelästigung ist es ab dann, wo sich jemand davon belästigt fühlt. Die früheren Zeiten (glaub 22 Uhr abends) gibt es auch nicht mehr, man kann da auch mittags um 3 die Polizei mit beauftragen, für Ruhe zu sorgen.

vincentI
11.12.2008, 17:22
Ja, dann kommen die Grünen, sagen eieiei die Mukke muss leiser und dürfen wieder gehn, sofern du sie überhaupt in dein Haus lässt :D