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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Online-Durchsuchung (quasi) verabschiedet



Sturm
06.11.2008, 23:42
Die große Koalition hat sich Mittwochabend auf die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verständigt. Demnach könnte der Gesetzesentwurf schon in der nächsten Woche verabschiedet werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten. Zahlreiche Kritiker sehen jedoch weiterhin eklatante Mängel im Gesetzespapier.

Das neue Gesetz erweitert die Befugnisse des BKA und gibt der Polizeibehörde Kompetenzen zur bundesweiten Rasterfahndung, der vorsorglichen Telekommunikationsüberwachung – auch von Internettelefonie – sowie der heimlichen Online-Durchsuchung in die Hand. Gegenüber dem zuletzt scharf kritisierten Gesetzesentwurf zogen jedoch leichte Änderungen in den Gesetzestext ein. So setzte die SPD durch, dass gesammelte Daten nicht nur durch zwei Polizeibeamte, sondern auch durch einen Datenschutzbeauftragten der Behörde überprüft werden müssten. Dieser solle sicherstellen, dass der „unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung“ unversehrt bleibe. Ist dies nicht gegeben, muss der Datensatz einem Richter zur Überprüfung übermittelt werden. Dafür muss der Datenschutzbeauftragte jedoch Zweifel an der Integrität der gesammelten Daten anmelden. Kritiker sehen in diesem Punkt einen großen Makel bezüglich der Sicherheit privater Daten.

Der Ruf nach justizieller Kontrolle wird umso lauter, als dass sich die Koalition ebenfalls darauf einigte, dass in besonders dringenden Fällen der BKA-Präsident eine Eilbefugnis aussprechen könne, die die heimliche Online-Durchsuchung ohne Richterspruch legitimiert. In der Regel ist der Gang zum Richter Pflicht, ehe über das Eindringen in vernetzte Rechner nachgedacht werden könne. Kritisiert wird bereits der Gedanke hinter der Eilbefugnis, entziehe man die Online-Durchsuchungen so doch jeder richterlichen Kontrolle. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte überdies, dass Online-Durchsuchungen „technisch und zeitlich so aufwendig [seien], dass gar keine Eilfälle denkbar sind.“ Dies bestätigte indirekt auch BKA-Chef Jörg Ziercke auf einer Tagung für Sicherheitsexperten in Nürnberg. Demnach sei jede Online-Durchsuchung ein sorgsam programmiertes Unikat. Es müssten stets verschiedene Virenscanner, Firewalls und Spyware-Filter umgangen werden, die natürlicher einer Anpassung durch Programmierer bedürfen.

Die Koalition einigte sich am Mittwoch ebenfalls darauf, Online-Durchsuchungen vorerst auf einen Zeitraum von zwölf Jahren, also bis zum Jahre 2020, zu begrenzen. Eine derart lange Frist sei aber „eine Farce“, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. Auch Vertreter der Grünen und der Linken sehen in der Novelle viel Konfliktpotential mit geltendem Grundrecht. So nannte der Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, die Einigung der großen Koalition einen „weiteren dramatischen Abbau der Bürgerrechte“. Der Innenexperte der Linken bezeichnete den Gesetzestext gar als „betriebene Demontage des Rechtsstaats“. Ex-Innenminister Gerhart Baum hat derart große Bedenken, dass er erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, um die Novelle des Gesetzestextes überprüfen zu lassen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, inwiefern die per Gesetz geschaffene „Superbehörde“ BKA noch dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei entspricht.

Zurückhaltender äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der in dem Gesetzesentwurf „einige Verbesserungen“ sieht. Er müsse den genauen Wortlaut des Gesetzestextes allerdings noch prüfen. Glücklicher mit der Novelle gibt sich der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter-Uhl, der in dem Entwurf das „qualifizierteste Polizeigesetz Deutschlands“ sieht. Auch BKA-Chef Ziercke ist mit dem gefundenen Kompromiss zufrieden und könne etwa mit der Hinzunahme eines Datenschutzbeauftragten leben. Er referierte unter dem Thema „Tatort Internet“ erst heute über aktuelle Probleme im Netz, darunter auch die terroristische Gefahrenlage. Ziercke betonte, dass der Datenzugriff bereits bei der Festnahme der „Sauerland-Gruppe“ eine wichtige Rolle gespielt habe. Dort sei zum ersten Mal der Fall eingetreten, dass die Gruppe auch bei erkannter Observation weiter geplant hätte, da sie Vertrauen in ihre Verschlüsselungs- und Verschleierungstechniken gehabt hätten.

Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, begrüßte den Kompromiss: „Wir hoffen, dass das BKA-Gesetz nunmehr alsbald in Kraft treten kann, um die zunehmende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wirksam abwehren zu können.“ Eine Entscheidung über den Gesetzesentwurf im Bundestag ist für den 12. November geplant. Wird der Gesetzestext danach auch im Bundesrat verabschiedet, könnte die Gesetzesnovelle noch in diesem Jahr in Kraft treten.


Quelle (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2008/november/online-durchsuchung/)

juhu stasi 2.0 !
ich verabschiede mich schon von meiner privatsphäre...
es die ticken nich ganz...
mich würde mal richtig interessieren ob es ausnahmen gibt... sprich ob politiker nicht durchsucht werden dürfen oder hohe angesehende adelige etc... des wäre schon wieder eine selektion...
ich glaube nicht, dass dieses gesetz lange bestehen bleibt, da ich mir schon eine welle an sammelklagen vorstellen kann und diese vorm verfassungsgericht getagt werde...

DonErnus
07.11.2008, 13:12
das ist nur ein weiterer schritt zum "durchsichtigen Bürger"

luhmän
07.11.2008, 16:39
polzeistaat ahoi!
v wie vendetta wir kommen ^^

Sturm
15.11.2008, 16:39
Die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA), die in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet und nicht nur vom Verband Bitkom kritisiert wurde, steht auf Messers Schneide: Viele Länder wollen – oder können laut Koalitionsvertrag – dem Bund nämlich nicht folgen, weshalb den Gesetzesbefürwortern die Mehrheit im Bundesrat fehlen könnte.

So kündigten bereits alle Länder, in denen FDP, Grüne oder Linkspartei mitregieren, an, sich im Bundesrat zu enthalten, was einer Gegenstimme gleichkommt. Hierzu gehören neben Bayern, in dem die CSU seit Jahrzehnten wieder ein Regierungsbündnis mit einer anderen Partei (FDP) eingehen musste, auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Vor allem in Bayern droht die Blockade der FDP für ernsten Zwist in der jungen Regierungskoalition zu sorgen: Während FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Zentralisation zahlreicher Befugnisse beim BKA für falsch hält, wettert CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg gegen das „bockige“ Verhalten der FDP: Der Koalitionspartner solle sich „genau überlegen, ob sie [die FDP, Anm. d. Red.] das Thema Terrorabwehr zur parteipolitischen Profilierung nutzen.“ Guttenberg räumte aber ein, dass sich Bayern enthalten müsse, wenn die FDP blockiert.

Ähnlich wird sich wohl auch Baden-Württemberg (CDU/FDP-Koalition) entscheiden. Justizminister Ulrich Goll (FDP) lehne den verdeckten Zugriff auf IT-Systeme ab, wie ein Sprecher des Politikers mitteilte. Goll konnte sich auch schon gegen ein Gesetz durchsetzen, das heimliche Online-Durchsuchungen auf Landesebene erlaubt hätte. Auch in Hamburg, das von einer schwarz-grünen Koalition regiert wird, will sich der Koalitionspartner der CDU gegen das BKA-Gesetz stellen. Man sehe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Eingriff in persönliche Freiheiten der Bürger unzureichend umgesetzt.

Im Bundesrat bestünde nach aktuellem Kenntnisstand daher eine nur hauchdünne Mehrheit von einer Stimme für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt. Die Entscheidung könnte, so ein aktueller Bericht der Berliner Zeitung, Hessens Ministerpräsident Roland Koch bringen. Dieser solle dem BKA-Gesetz die Zustimmung verweigern, um sich im Wahlkampf der Stimmen der FDP sicher zu sein – so zumindest die Empfehlung der Jungen Liberalen. Eine Neuwahl ist in Hessen für Mitte Januar geplant. Noch im November, spätestens aber Mitte Dezember, soll der Bundesrat über die Gesetzesnovelle abstimmen.


QUELLE (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2008/november/bka-gesetz_bundesrat/)

juhu :D

vincentI
15.11.2008, 20:37
Kann man nicht mal Schäuble wegen irgendwas anklagen? Demokratiefeindlicher gehts ja kaum.

Sturm
31.12.2008, 17:44
Nachdem nun endgültig klar ist, dass die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) morgen in Kraft tritt, gab der Chef des BKA, Jörg Zierke, nunmehr einen Ausblick auf die wahrscheinliche Zahl heimlicher Online-Durchsuchungen.

Demnach rechne er im kommenden Jahr mit drei bis vier heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern. Die Software für diese Eingriffe sei bereits fertig, müsse im Individualfall allerdings noch angepasst werden, wie es heißt. Auf die Frage, unter welchen Bedingungen das Mittel der PC-Spionage angewandt werden würde, sagte Zierke: „Wir werden sie anwenden in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen, wenn die Möglichkeiten unterhalb der Online-Durchsuchung ausgeschöpft sind.“ Es würden durch das neue BKA-Gesetz wichtige Lücken bei der Terrorbekämpfung geschlossen werden. Dass das Gesetz dabei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, wie Kritiker vor allem aus den Reihen der FDP und der Grünen anmahnten, sieht Zierke nicht so. Er glaubt, dass der gefundene Kompromiss auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Vor diesem soll nach dem Willen einiger Kritiker demnächst Verfassungsbeschwerde eingereicht werden.


wers glaubt ^^
offiziell ja, aber sonst nich ne...
terrorbekämpfung ! geiler grund...
gab es denn ohne son schmarn schon terroranschläge die vermeidet wurden ?
wird sich bestimmt was im grundgesetz finden, was das demokratiefeindlich macht...
der staat beschwert sich auch drüber warum mehr menschen die rechten wählen... wer sone scheisse fabriziert is selbst schuld wenn menschen flucht im nationalismus suchen, weil sie sich von staat ausgebeutet fühlen

vincentI
01.01.2009, 14:59
Vll kann Dudu den Threat mal mit dem: http://slatch.de/thread.php?threadid=1572&sid= zusammenlegen.

Die haben das Gesetz nu leicht modifiziert, daher brauchen die nun einen Beschluss eines Richters um heimlich Durchsuchungen durchzuführen und genau das macht mir Angst, da es verhindern könnte, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.