Mr.XaXa
25.10.2008, 08:09
Wer spontan ein Bild zu einem bestimmten Thema sucht, für den ist häufig die „Google Bildersuche“ die erste Anlaufstelle – schließlich findet der Nutzer bei dem Dienst von Google so genannte Thumbnails (kleine Bildvorschauen) von den gespiderten Bildern und kann so viel einfacher für ihn passende Bilder auswählen.
Das Landgericht Hamburg hatte nun mit seinem Urteil vom 14.10.2008 (Az. 308 O 42/06) darüber zu entscheiden, ob es sich bei dem Veröffentlichen der Thumbnails um eine Urheberrechtsverletzung seitens Google handelt.
Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, hatte der Künstler Thomas Horn gegen den Internetriesen Google geklagt, weil dieser fünf seiner Comiczeichnungen unautorisiert als Thumbnails in seiner Bildersuche veröffentlicht hatte. Das Landgericht gab der Klage statt.
QUELLE (http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/1014.html)
Das ist echt unglaublich. Das ist doch mehr Werbung für den Künstler als dass es ihm iiiirgendwie schaden könnte.
Das Landgericht Hamburg hatte nun mit seinem Urteil vom 14.10.2008 (Az. 308 O 42/06) darüber zu entscheiden, ob es sich bei dem Veröffentlichen der Thumbnails um eine Urheberrechtsverletzung seitens Google handelt.
Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, hatte der Künstler Thomas Horn gegen den Internetriesen Google geklagt, weil dieser fünf seiner Comiczeichnungen unautorisiert als Thumbnails in seiner Bildersuche veröffentlicht hatte. Das Landgericht gab der Klage statt.
QUELLE (http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/1014.html)
Das ist echt unglaublich. Das ist doch mehr Werbung für den Künstler als dass es ihm iiiirgendwie schaden könnte.