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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Filesharing offline: Musiktausch ganz ohne Internet



Mr.XaXa
29.08.2008, 23:08
Wahrscheinlich jeder hat schon von den zahlreichen Abmahnung wegen dem Filesharing unautorisiert heruntergeladener Musik gehört. Auch wir von eRecht24 berichteten mehrmals über dieses Thema. Die größten „Fänge“ machen die von den Rechteinhaber beauftragten Rechtsanwälte mit der Überwachung von Tauschbörsen, indem sie die über die Tauschbörsen Dateien zum Download bereithaltenden Nutzer kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Dass dieser Geschäftszweig für die Rechtsanwälte in Zukunft zurückgehen könnte, zeigt nun eine neue Idee aus Amerika.

Die „Entdecker“ der Idee fragen sich:
Wieso sollte man überhaupt die Dateien über das Internet anderen zugänglich machen, wo jeder Rechteinhaber und potentielle Abmahnanwalt dies mitverfolgen kann – die Rede ist von Hard-Drive-Partys, die in den USA immer mehr an Beliebtheit gewinnen.

Auf solchen Partys ist es Gang und Gebe, seine eigene Festplatte mitzubringen. Im Laufe des Abends werden dann mit den anderen Gästen die Inhalte der Festplatten ausgetauscht – ein ziemlich ernüchterndes Gefühl für die Musikindustrie, wenn man einmal bedenkt, wie viele Tausend Musikdateien mittlerweile auf eine günstige externe Festplatte passen.

Da die Partys meist in Insider-Kreisen stattfinden und vorher nicht groß angekündigt werden, haben die Rechteinhaber meist keine Handhabe gegen die Hard-Drive-Partys – ganz zur Freude der Partygäste, denn neben der Möglichkeit zum schnelleren Datenaustausch als über das Internet müssen sie keine Abmahnung wegen der Weitergabe urheberrechtlich geschützter Musikwerke fürchten.

Fazit:

Filesharer vs. Musikindustrie – mit der Idee der Hard-Drive-Party haben sich die Filesharer wieder einmal einen kleinen Vorsprung vor der Musikindustrie und deren Rechtevertretern erkämpft.
Es bleibt abzuwarten, wie die Musikindustrie in Deutschland reagieren wird, wenn sich diese Art der „Partys“ auch bei uns durchsetzen sollte.

Autor: Florian Skupin

Rechtsberatung Tauschbörsen: RA Sören Siebert

QUELLE (http://www.e-recht24.de/news/sonstige/932.html)

Die Idee ist ja nicht neu, nur vor diesem Hintergrund. Ob das sich durchsetzt wage ich zu bezweifeln, die ganzen Geeks müssten da regelmäßig aus ihren Kellerlöchern kriechen.

Und wenn sich das wirklich durchsetzt, wird es eben öfters Besuche von der Polizei auf Parteys geben.

vincentI
30.08.2008, 00:33
ich kann mich noch an mahlerzeiten erinnern als auf müschdörjösse weise immer wieder cds abhanden kamen ... gilt das dann auch schon als filesharing? btw wär n fall für... (http://de.wikipedia.org/wiki/Aiman_Abdallah)

Sturm
30.08.2008, 09:31
find ich ne gute idee,ja und neu ist sie nicht ^^
du kannst ja selbst eine kopie von deinen sachen machen und diese dann an eine nahestehende person weitergeben... zwar blödsinn aber was solls ^^

DeathAngel
30.08.2008, 15:57
Naja...

Was ist daran neu ?

Die meisten machen das doch eh so auf LAN partys ? Nur das die in dem Fall das zocken weglassen... so theoretisch^^