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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetz gegen Filesharer tritt am Montag in Kraft



Sturm
29.08.2008, 13:27
Am Montag, den ersten September, tritt das im April verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft. Damit wird es möglich, dass Rechteinhaber in besonderen Fällen IP-Adressen von Filesharern direkt erfragen können, ohne den Umweg über die Staatskanzleien nehmen zu müssen.

Das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ (PDF-Version) erneuert im Wesentlichen die Regelung, dass Rechteinhaber sich für die Erfragung von IP-Adressen an die zuständige Staatsanwaltschaft zu wenden haben. Dies ist nunmehr nicht nötig, sofern eine Rechtsverletzung im „gewerblichen Ausmaß“ festgestellt wird. In diesem Fall sind die Provider zur Auskunft verpflichtet, wobei nicht auf die zur Vorratsdatenspeicherung erfassten IP-Adressen zurückgegriffen werden darf, wie der Gesetzgeber betont. Stattdessen dürften nur die zu Abrechnungszwecken verwendeten Internetkennungen weitergegeben werden.

Nichtsdestotrotz wird der Weg für Rechteinhaber vereinfacht, wenn diese gegen Raubkopierer vorgehen wollen. Bisher durfte nämlich nur die Staatsanwaltschaft die Herausgabe von IP-Adressen von Filesharern erwirken, weshalb diese in letzter Zeit die Verfolgung minderschwerer Vergehen im Internet aufgrund einer Abmahnflut aussetzte. Das neue Gesetz beugt nun der Überlastung der Staatsanwaltschaften vor, indem die Provider auch Dritten gegenüber auskunftspflichtig sind. Wann dies der Fall ist, ist dabei jedoch nicht klar umrissen: Eine Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß könne nach Ansicht von Kritikern beinahe jeden Treffen – abhängig von der Interpretation des Begriffs durch den Richter. Rechteinhaber und deren Vertreter hingegen bemängeln, dass kaum jemand unter diese Definition falle.

Auf der anderen Seite wurde auch ein Höchstbetrag für Abmahnungen in einfachen Fällen (ohne gewerbliches Ausmaß) festgelegt. Demnach dürfe eine erste Abmahnung den Wert von 100 Euro nicht überschreiten – ursprünglich gefordert, und auf Drängen der Industrie verworfen, wurden 50 Euro als Höchstbetrag für Abmahnschreiben. Ebenfalls unklar ist, wie viel der Rechteinhaber für die Bereitstellung von IP-Adressen bezahlen muss. Zwar wurde ein Betrag von 200 Euro festgelegt, den der Rechteinhaber vor Gericht zu leisten hätte, ob damit jedoch einzelne IP-Adressen erkauft würden oder ganze Listen mit Internetkennungen, ist bisher nicht bekannt. Die nächsten Monate werden somit erst zeigen müssen, wie das neue Gesetz interpretiert und umgesetzt wird.



Quelle (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht_gesetz/2008/august/gesetz_filesharer_montag_kraft/)

solch blödsinn musste ja kommen...
ich freue mich auf die zeit wo jeder x-beliebige mensch briefe von Sony BMG &CO.Kg ins haus geklatscht bekommt mir ner abmahnung von 100€

dann sollen die leute sich was einfallen lassen...
ich kauf mir jedenfalls nicht ne cd bevor ich diese nicht gehört habe... und willkürlich kauf ich mir auch nicht was um nachher festzustellen dass die musik der größte scheissdreck is...

menschen werden bequemer und "kaufen" sich musik im internet...
man sollte da schon dem trend folgen

ich war gestern in berlin im saturn und haben dort ne spezielle 2disk version von keinohrhasen gesehen...

eine original disk zum abspielen auf dvd player und eine mobile version zum kopieren aufs notebook ^^

naiv oder ^^?

Mr.XaXa
29.08.2008, 13:32
Ich hab die Hoffnung aufgegeben, dass Sony BMG und Konsorten mit dem trend gehen werden, solange sie noch Profit aus altbewährtem holen können, und sei es durch Abmahnungen bzw. Unterlassenserklärungen.

Ich kaufe auf Grund von meinem Musikgeschmack eh keine Platten von Sony BMG, aber selbst wenn ich die Musik hören würde, würde ich sie mir gratis und legal von Youtube holen, wenn jemand will, kann ich ein kleines Tutorial dazu machen.

DeathAngel
29.08.2008, 15:17
Legal ist relativ...

Btw ich willd en KeinOhrHasen Hasen :D mit DVD ^^

Sturm
29.08.2008, 15:30
der hase kostet 30€
wollte ich mir auch erst kaufen hatte nur kein geld mehr :D

DeathAngel
29.08.2008, 15:31
lol wo gehst du denn einkaufen ^^

9,99 bei Amazon :P

vincentI
29.08.2008, 15:46
Original von Dude
Ich kaufe auf Grund von meinem Musikgeschmack eh keine Platten von Sony BMG, aber selbst wenn ich die Musik hören würde, würde ich sie mir gratis und legal von Youtube holen, wenn jemand will, kann ich ein kleines Tutorial dazu machen.


glaube wir wissen alle wie man an das zeug kommt *g*
das einzige problem dabei is, dass die quali oftmals net so pralle is.

Sturm
29.08.2008, 18:12
joar der kleine ^^
der große kostet 29€ :P
den kleinen hab ich au gesehn der kostet 10€ ^^

luhmän
29.08.2008, 20:21
seh ich das richtig dass das zur folge haben wird dass man vermutlich ab deutlich geringeren summen als den früheren 3.000€ abgemahnt wird?

Mr.XaXa
29.08.2008, 20:35
Kann schon sein, aber wie wollen sie die Riesenflut an Abmahnungen abarbeiten? Wegen dem neuen Konzert haben sie ja auch nicht mehr Personal.

vincentI
30.08.2008, 00:30
mich würde mal interessieren wie viel % des internet traffic filesharing und ähnliche späße ausmachen. ich rate jetzt einfach mal ins blaue und behaupte mehr als man aufdecken kann. soweit ich weiss benutzt beispielsweise im skandinavischen raum mehr als 50% der leute mit i-net anschluss sowas wie filesharing. wobei glaube fast die komplette bevölkerung i-net hat. sowas kann man net alles strafrechtlich verfolgen. würde doch mehr kosten als man mit gut macht *g*

Mr.XaXa
30.08.2008, 09:58
Ich behaupte, dass mehr als 80% der prvaten Bandbreite für illegales Sachen drauf geht, zumindest im privaten Rahmen. Fängt ja schon an, wenn du nem Kumpel ein Lied schickst, das ist nicht direkt Tauschbörse, aber genauso illegal.

DeathAngel
30.08.2008, 15:51
In Skandinavien ist das ja auch nicht illegal ^^

Aber denke mal auch das 80% Filesharing ist... Immerhin produziert man durch surfen nur minimalen Traffic...

vincentI
31.08.2008, 13:01
Original von DeathAngel
In Skandinavien ist das ja auch nicht illegal ^^



öhm doch. oder warum sollte es da oben sonst versicherungen geben, die im falle deines erwischt werdens zahlen?

Sturm
31.08.2008, 13:41
das wäre überhaupt nich lukrativ für die versicherungen...
warum sollten diese zahlen? is doch dumm

ich lade mir ja nicht aus versehen illegal musik,filme runter...
es wäre schlicht dumm oder ignorant ^^

DeathAngel
31.08.2008, 14:29
Gut das The Pirate Bay nicht im Skandinavischen Raum liegt...

vincentI
31.08.2008, 17:45
türlicj ist das lukrativ. du zahlst glaub ca 10€/monat. so wie viele werden erwischt? nicht viele, wenn die versicherung dann mal 1000€ zahlen muss wegen irgend ner abmahnung o.ä. machen die fetten gewinn.
die ham mehr rechtliche grauzonen was filesharing betrifft 100% legal isses mit sicherheit net.

Mr.XaXa
06.09.2008, 11:19
Vergangenen Montag ist nach langer Diskussion das höchst umstrittenen "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" (PDF-Datei) in Kraft getreten. Der im Rahmen dieser Reform neu geschaffene § 101 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) enthält eine Klausel, nachdem Rechteinhaber, wenn sie Urheberrechtsverletzungen feststellen, ohne den Umweg eines Strafverfahrens im Rahmen eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens Kundendaten der Provider erhalten können. DigiProtect will aufgrund dieses Paragraphens nun bereits vor Gericht erfolgreich vorgegangen sein.

Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist jedoch, dass die Rechtsverletzung in "gewerblichem Ausmaß" erfolgt. Dieses kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Da der Rechtsbegriff des "gewerblichen Ausmaßes" dem deutschen Recht bislang unbekannt war, streiten die Juristen seither um die Interpretation dieses Begriffes. Die Gesetzesbegründung (PDF-Datei) stellt dazu fest, dass ein solcher Umfang unter anderem dann anzunehmen sei, wenn "eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht" werde.

Laut einer Mitteilung von DigiProtect hat die Firma nun erstmals Gerichte zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bemüht. Nach eigenen Angaben habe man vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf einstweilige Anordnungen gegen die Deutsche Telekom AG auf Basis des neuen § 101 UrhG erwirkt. Die Deutsche Telekom AG sei nun gehalten, gegenüber DigiProtect Auskunft zu erteilen, wer sich hinter den erfassten Adressdaten verbirgt.

Bemerkenswert ist hieran besonders, dass nach Aussage des Anwalts von DigiProtect die beiden Gerichte bereits "bei einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen" seien. Das Unternehmen, das mit dem Slogan "Turn piracy into profit" wirbt, kündigte an, es werde nun "all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen".

Sollten auch andere Gerichte dieser extrem weiten Auslegung des "gewerblichen Ausmaßes" folgen, so ist damit zu rechnen, dass sich dann die Zivilgerichte mit der gleichen Flut von Anträgen konfrontiert sehen, mit der sich derzeit die Strafverfolgungsbehörden konfrontiert sehen.

QUELLE (http://www.heise.de/newsticker/Urheberrechtsverletzung-Gerichte-setzen-niedrige-Huerde-fuer-Auskunftsanspruch-gegen-Provider--/meldung/115507)

Die "schönsten" Stellen hab ich mal fett markiert. Das ist doch schon wieder zum Kotzen was die da oben fabrizieren.

Noch eine Beschreibung aus wiki, was Gewerbe ist:



Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

Jetzt frag ich mich, wie das mit dem neuen Gesetz zusammenpasst.

Sturm
06.09.2008, 11:41
garnix ^^
des gesetz wird gekippt und fertig

Mr.XaXa
27.09.2008, 15:52
Seit September 2008 gilt der neue Auskunftsanspruch der Urheber gegenüber Providern nach § 101 UrhG. Wie wir schon in unserem Topthema berichtet hatten, ermöglicht dieser bereits die Herausgabe der IP-Adresse auf zivilrechtlichem Wege, statt über eine Strafanzeige. Doch stellt die Bewertung des hierfür notwendigen „gewerblichen Ausmaßes“ ein Problem dar. Wo liegt beim Filesharing nun die Schwelle? Bei einer Datei oder erst bei zweihundert? Das überließ der Gesetzgeber den Gerichten.

So urteilte bereits das LG Köln (Beschluss vom 02.09.2008 – Az.: 28 AR 4/08), dass ein gewerbliches Ausmaß bereits dann zu bejahen wäre, wenn eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde. Ein einziges getauschtes Musikalbum würde hiernach schon ein gewerbliches Ausmaß begründen.

Völlig gegenteilig entschied nun das LG Frankenthal. Die Klägerin, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an einem Computerspiel, verlangte, in dem von den Landesrichtern zu entscheidenden Fall, dass der Beklagte, ein bekannter Provider, die Daten mehrerer Tauschbörsennutzer herausgab. Grund hierfür war der rechtswidrige Tausch bzw. das Bereithalten eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels über eine Tauschbörse. Die Klägerin war der Ansicht, dass ihr ein Auskunftsanspruch gegen die Antragsgegnerin aufgrund des seit 1. September 2008 geänderten Auskunftsanspruches aus § 101 UrhG zustehe. Der beklagte Provider beantragte die Klage abzuweisen und begründete dies unter anderem mit dem fehlenden „gewerblichen Ausmaß“.

Zu Recht, entschieden die Richter und machten in ihrem Urteil (Beschluss v. 15.09.2008 - Az.: 6 O 325/08) deutlich, dass die Voraussetzungen des gewerblichen Ausmaßes im Zusammenhang mit dem urheberrechtlichen Auskunftsanspruch unklar seien und vom Gesetzgeber nicht näher definiert wurden. Schon deshalb griffen die Richter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück, der insoweit noch vom einem "geschäftlichen Verkehr" sprach, indem von einer wirtschaftlichen Betätigung die Rede sei, mit der in Wahrnehmung oder Förderung eigener oder fremder Geschäftsinteressen am Erwerbsleben teilgenommen wird - so die Richter - und sahen deshalb eine Anknüpfung an den handelsrechtlichen Gewerbebegriff.
Für die Richter ließe sich darüber hinaus „aus dem Gesetzgebungsverfahren ein Wille des Gesetzgebers dahingehend, dass bei Zurverfügungstellung bereits einer urheberrechtlich geschützten Datei in Internet-Tauschbörsen das Erfordernis des gewerblichen Ausmaßes der Tätigkeit als gegeben anzusehen sei, nicht entnehmen.“

Als Kriterium für die Annahme des Handelns im gewerblichen Ausmaß, legten die Richter die Anzahl bereitgestellten Dateien unter Berücksichtigung der Art und der Aktualität zugrunde. Demnach sei ein gewerbliches Handeln ab etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen anzunehmen. Dies gelte auch für Software. Hier sei es – laut den Richtern – auch nicht ausreichend, wenn es sich um eine relativ neue Software handele, deren wert im vorliegenden Fall, jedoch gerade einmal 25€ betrug. Auf einen besonders schweren urheberrechtlichen Verstoß, der auf ein gewerbliches Handeln hindeute, könne hierbei nicht geschlossen werden. Wann dies für Software anzunehmen sei, sagten die Richter indes nicht.

Fazit:
Das, was viele im Vorfeld bereits befürchtet hatten, ist eingetreten, nämlich unterschiedliche Auslegungen des „gewerblichen Ausmaßes“ des § 101 UrhG. So stehen sich schon nach gut 3 Wochen zwei völlig gegensätzliche Entscheidungen gegenüber. Ein BGH-Urteil wird deshalb wohl abzuwarten sein, bis endlich Klarheit herrscht.

Autor: Christian Hense

QUELLE (http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/990.html)

DeathAngel
27.09.2008, 16:31
So nen Rotz...

Oohhh ein Spiel schicken wir ihn in Knast...