Mr.XaXa
20.08.2008, 11:38
Die GEMA verlangt: Jedes Sample, das ein Komponist in seinen Stücken verwendet, muss einzeln bei der Verwertungsgesellschaft angemeldet werden. Auf Papier. Und schon der Anmeldebogen weist darauf hin: Selbst kleinste Klangfetzen können als fremdes geistiges Eigentum gelten, solange sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen.
Johannes Kreidler, Komponist von avantgardistischer "Neuer Musik", hat ein 33 Sekunden langes Stück verfasst. Die Besonderheit: Es umfasst 70.200 Zitate aus anderen Songs. Auf die Frage, wie es zu dieser Zahl kommt, antwortet Kreidler:
QUELLE (http://www.gulli.com/news/urheberrecht-musiker-will-song-2008-08-19/)
Genial, absolut genial! Recht hat der Kerl, das sollen jetzt noch andere Künstler machen, vlt. merkt die GEMA dann, dass wir nicht mehr im MIttelalter sind.
Johannes Kreidler, Komponist von avantgardistischer "Neuer Musik", hat ein 33 Sekunden langes Stück verfasst. Die Besonderheit: Es umfasst 70.200 Zitate aus anderen Songs. Auf die Frage, wie es zu dieser Zahl kommt, antwortet Kreidler:
QUELLE (http://www.gulli.com/news/urheberrecht-musiker-will-song-2008-08-19/)
Genial, absolut genial! Recht hat der Kerl, das sollen jetzt noch andere Künstler machen, vlt. merkt die GEMA dann, dass wir nicht mehr im MIttelalter sind.