PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen Abgabe einer freiwilligen und vorbeugenden Unterlassungserklärung?



Mr.XaXa
15.08.2008, 12:11
Im Internet werden viele Nutzer abgemahnt, weil sie beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen bzw. zum Download angeboten haben. Ahnt ein Nutzer jedoch schon, dass eine Abmahnung auf ihn zukommt, so hat er die Möglichkeit, gegenüber dem Rechteinhaber eine präventive, d.h. vorsorgliche Unterlassungserklärung zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen abzugeben.

QUELLE (http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/915.html)

Solchen Rechtsverdrehern gehört doch sofort die Lizenz weggenommen. Scheiß Geldsäcke.

vincentI
15.08.2008, 12:22
genau wegen solchen sachen zum anwalt GEHEN und das problem direkt mit ihm besprechen und auch ständig infos von ihm einholen und sachen machen, di emit ihm abgesprochen sind ... dann treten solche sachen nicht auf.

luhmän
16.08.2008, 02:27
kost halt auch alles geld...

DeathAngel
16.08.2008, 05:29
Nicht mit ner Rechtsschutzversicherung...

Mr.XaXa
16.08.2008, 10:52
Und ohne eigenes Einkommen wenn du daheim wohnst kannst du so ein Formular ausfüllen für Gerichtskostehilfe oder sowas, dann zahlt das der Staat.

vincentI
16.08.2008, 15:10
also langsam, man kann immer zum anwalt und da kann man fragen was das kostet. wenn der einen dann 15 min berät ist das wirklich nicht die welt. wenns zu teuer ist kann man auch wieder gehn.

luhmän
17.08.2008, 16:11
hat jmd von euch so ne vorsorgliche unterlassungserklärung gemacht?

Mr.XaXa
17.08.2008, 17:34
Nö, wieso auch?