Mr.XaXa
22.07.2008, 18:28
Die "Operation Himmel" sorgte Ende 2007 für große Schlagzeilen. Unter Federführung der Staatsanwaltschaft und Polizei in Berlin wurde gegen bis zu 12.000 Personen bundesweit ermittelt, die verdächtigt wurden, Material mit kinderpornographischen Inhalten zu besitzen oder dieses verbreitet zu haben. Nun hat die 8. Große Strafkammer des Landgericht Aachen (Az.: 68 Qs 56/08, Beschluss vom 08.07.08) festgestellt, dass eine der dabei durchgeführten Hausdurchsuchungen bei einem Beschuldigten rechtswidrig war.
QUELLE (http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/887.html)
Klar, die Grundrechte sollten schon eingehalten werden. Aber ob ich mir das nun 45 Sekunden, 45 Minuten oder 45 Stunden angeguckt hab, ist doch scheißegal! Die Wichser gehören kastriert, alle miteinander.
QUELLE (http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/887.html)
Klar, die Grundrechte sollten schon eingehalten werden. Aber ob ich mir das nun 45 Sekunden, 45 Minuten oder 45 Stunden angeguckt hab, ist doch scheißegal! Die Wichser gehören kastriert, alle miteinander.